zurück
Elterninformationen
|
Entschuldigung
bei Krankheit
Bei
Erkrankung muss am ersten
Tag eine telefonische
Entschuldigung noch vor Unterrichtsbeginn
(8:00 Uhr) durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen! Sie
können uns auch gerne auf den
Anrufbeantworter sprechen!
Erfolgt beim Fernbleiben
eines Schülers vom Unterricht keine Information an die Schule
und sind die Eltern telefonisch nicht zu
erreichen, müssen
wir die Polizei verständigen!
Ist der Schüler wieder gesund in der Schule, so ist
für die gesamte
Krankheitsdauer eine schriftliche
Entschuldigung erforderlich! Vordrucke sind bei der Klassenlehrkraft
erhältlich.
|
 |
Schulbücher

|
Die Schulbücher sind Eigentum der Schule
und deshalb möchten wir Sie ausdrücklich darum
bitten, darauf zu achten, dass die Schulbücher eingebunden und
pfleglich behandelt werden.
Bitte bewahren Sie deshalb in der Schultasche die Getränke
getrennt von den Büchern auf. Beschädigte
Bücher
müssen am Ende des Schuljahres anteilig von Ihnen ersetz
werden! |
|
Beurlaubung
von
Schülern
Bitte
beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass Unterrichtsbefreiungen an
den Tagen vor und nach den Ferien nicht
möglich sind!
Die
Schüler sind bis zum letzten Schultag zur Teilnahme am
Unterricht verpflichtet!
Unterrichtsbefreiungen sind ausschließlich
für
Ausnahmefälle gedacht und können und dürfen
nach der
Schulordnung nicht für rein private Zwecke gewährt
werden!

|
|
Links
für Kids im Internet
|
|

|
|
Starke Eltern
für
starke Kinder!
|
|
Unser Elternbeirat hat
jederzeit ein offenes Ohr
für Sie!
|
|